Gemeinschaftliches Wohnen im Gerichtshaus
Gemeinschaftliches Wohnen im Gerichtshaus
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Wie die Idee eines gemeinschaftlichen Wohnens entstand:Nachdem die letzte Mieterschaft nach rund 40-jähriger Mietdauer altershalber auszog, musste sich die HSG überlegen, wie das Haus mit diesen 9 Zimmern zukünftig genutzt werden soll. Intensiv wurde im Vorstand diskutiert, wie so grosse Häuser in Anbetracht der Wohnungsknappheit besser ausgelastet werden könnten. Ausserdem findet ein gesellschaftlicher Wandel statt: es gibt immer mehr alleinstehende Menschen, für die es wenig geeigneten Wohnraum gibt. Zudem sind kleine Wohnungen im Verhältnis zu grossen Wohnungen, die von mehreren Partien genutzt werden können, sehr teuer. Als gemeinnützige Gesellschaft möchte die Heimatschutzgesellschaft (HSG) Wohnraum schaffen, in dem mehrere Personen gemeinsam leben können. Angesprochen sollen Menschen sein, für die gemeinschaftliches Wohnen ein Mehr an Lebensqualität bedeutet und die ein Miteinander- statt ein Nebeneinanderwohnen suchen. Das Haus ist ein Ort der Begegnung für Menschen, die soziale Interaktionen suchen, ohne dabei in zu enger Beziehung zu anderen MitbewohnerInnen stehen zu müssen.
Folgende MieterInnen will die HSG ansprechen:Das gemeinschaftliche Wohnen ist für jede Person in jedem Alter geeignet (Alleinstehende, Paare, Freunde und Kleinfamilien). Voraussetzung ist, dass die BewohnerInnen die vielen kleinen Treppen und die langen Treppenaufstiege (mit jeweils 17 Stufen über 2 Stockwerke) im Alltag problemlos meistern.
Noch sind 2 Zimmer frei! (Stand 28.2.26)Unterdessen haben sich vier Personen beworben und durften wir auswählen. Für weitere 2 Personen hat es je noch ein Zimmer. Folgende Zimmer sind noch frei: Zimmer 4 und 5. Wir wünschen uns 2 Frauen; dann wohnen 3 Frauen und 3 Männer zusammen.
Wohnsituation:Hier geht es zu den Grundrissen der Zimmer Die gemeinschaftliche Wohnung erstreckt sich über 2 Häuser, die miteinander verbunden sind:
Die Häuser haben keinen Balkon und keinen Garten. Das Mangihaus hat einen Vorplatz, der (vor allem, wenn das Stedtli verkehrsfrei wird) als Sitzplatz genützt werden könnte.
Öffentliche Verkehrsmittel: Die Bushaltestelle "Grüningen Stedtli" ist ca 30 Sekunden vom Haus entfernt. Anschlüsse nach Zürich via Wetzikon, bzw. Uster: Bus 867 / 845. Morgens zwischen 6.00 und 8.30 alle 15 Minuten, ansonsten alle halben Stunden. Reisezeit bis Zürich Stadelhofen: in der Regel 38 Minuten. Die privaten Wohneinheiten, genannt Cluster, bestehen aus 1 oder 2 Zimmern und einem Bad pro Zimmer, bzw. 2 Zimmer:
Meist teilen sich zwei Zimmer ein Bad. Drei von vier Bäder werden komplett saniert, eines hat die HSG als Zeitzeuge im Originalzustand gelassen, weil es ausgesprochen originell und hochwertig gebaut wurde.
Die gemeinschaftlichen Räume sind:
Der Klubraum "Mangistube":Der Klubraum (genannt Mangistube) ist unter Aufsicht der HSG. Die Gesellschaft installiert einen Begegnungsort für die Bevölkerung: Kafistube, Lismiträff, Jassnachmittage, Vereinssitzungen, private Feste, Vorstandssitzungen und und und.
Mietzinskalkulation:Zusammen mit der Verwaltung (Wolf Treuhand AG) hat die HSG einen Schlüssel entwickelt, der nicht nur harte sondern auch weiche Faktoren berücksichtigt (also nebst Grösse auch Ausbaustandart, Aussstattung Bad, Tageslicht, Lage, Aussicht usw.). Die Preise variieren exklusiv Nebenkosten zwischen Fr. 525.– und Fr. 1105.– pro Zimmer.
Das Gerichtshaus ist für die Heimatschutzgesellschaft weder ein Rendite- noch ein subventioniertes Wohnprojekt. Die HSG achtet aber auf verantwortungsvolle Hausbewirtschaftung. Hier geht es zu den Zimmerpreisen
Die Vermietung der Liegenschaft ist per 1. Mai 2026 vorgesehen. Interessierten erteilt die Wolf Treuhand AG, Tel. 044/935 15 00, oder der Vizepräsident der Heimatschutzgesellschaft, Beat Hofmann, b.hofmann@schweizerart.ch, Tel. 079/793 05 55 gerne Auskunft. Zeitungsreportage zum Projekt von Marie Fredericq, Zürcher Oberländer, 12.11.25
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