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Gemeinschaftliches Wohnen im Gerichtshaus

 

Gemeinschaftliches Wohnen im Gerichtshaus

Wie die Idee eines gemeinschaftlichen Wohnens entstand:

Nachdem die letzte Mieterschaft nach rund 40-jähriger Mietdauer altershalber auszog, musste sich die HSG überlegen, wie das Haus mit diesen 9 Zimmern zukünftig genutzt werden soll. Intensiv wurde im Vorstand diskutiert, wie so grosse Häuser in Anbetracht der Wohnungsknappheit besser ausgelastet werden könnten. Ausserdem findet ein gesellschaftlicher Wandel statt: es gibt immer mehr alleinstehende Menschen, für die es wenig geeigneten Wohnraum gibt. Zudem sind kleine Wohnungen im Verhältnis zu grossen Wohnungen, die von mehreren Partien genutzt werden können, sehr teuer.

Als gemeinnützige Gesellschaft möchte die Heimatschutzgesellschaft (HSG) Wohnraum schaffen, in dem mehrere Personen gemeinsam leben können. Angesprochen sollen Menschen sein, für die gemeinschaftliches Wohnen ein Mehr an Lebensqualität bedeutet und die ein Miteinander- statt ein Nebeneinanderwohnen suchen. Das Haus ist ein Ort der Begegnung für Menschen, die soziale Interaktionen suchen, ohne dabei in zu enger Beziehung zu anderen MitbewohnerInnen stehen zu müssen.

 

Folgende MieterInnen will die HSG ansprechen:

Das gemeinschaftliche Wohnen ist für jede Person in jedem Alter geeignet (Alleinstehende, Paare, Freunde und Kleinfamilien). Voraussetzung ist, dass die BewohnerInnen die vielen kleinen Treppen und die langen Treppenaufstiege (mit jeweils 17 Stufen über 2 Stockwerke) im Alltag problemlos meistern.

 

Noch sind 2 Zimmer frei! (Stand 28.2.26)

Unterdessen haben sich vier Personen beworben und durften wir auswählen. Für weitere 2 Personen hat es je noch ein Zimmer. Folgende Zimmer sind noch frei: Zimmer 4 und 5. Wir wünschen uns 2 Frauen; dann wohnen 3 Frauen und 3 Männer zusammen.

 

Wohnsituation:

Hier geht es zu den Grundrissen der Zimmer

Die gemeinschaftliche Wohnung erstreckt sich über 2 Häuser, die miteinander verbunden sind:
Im grossen historischen Gerichtshaus befinden sich alle Zimmer, die Gerichtsstube, die Bäder, das Gäste-/Arbeitszimmer, der Keller, Estrich und die Garderobe.
Im Mangihaus befinden sich die gemeinschaftliche Küche und der Klubraum, genannt Mangistube und ein kleiner Estrich.

Die Häuser haben keinen Balkon und keinen Garten. Das Mangihaus hat einen Vorplatz, der (vor allem, wenn das Stedtli verkehrsfrei wird) als Sitzplatz genützt werden könnte.
Die IG Stedtli betreibt einen Gemeinschaftsgarten, bei dem die BewohnerInnen mitwirken dürfen. Die Naherholungszone (Herrenbaumgarten) mit Spielplatz ist eine knappe Minute vom Haus entfernt. Innert kürzester Zeit befindet man sich im Grünen.
Die HSG hat unmittelbar neben den beiden Liegenschaften 7 Tiefgaragen-Parkplätze, die von den MieterInnen gemietet werden können (Fr. 130.-/Monat).

Öffentliche Verkehrsmittel: Die Bushaltestelle "Grüningen Stedtli" ist ca 30 Sekunden vom Haus entfernt. Anschlüsse nach Zürich via Wetzikon, bzw. Uster: Bus 867 / 845. Morgens zwischen 6.00 und 8.30 alle 15 Minuten, ansonsten alle halben Stunden. Reisezeit bis Zürich Stadelhofen: in der Regel 38 Minuten.

Die privaten Wohneinheiten, genannt Cluster, bestehen aus 1 oder 2 Zimmern und einem Bad pro Zimmer, bzw. 2 Zimmer:
Genauer Bestand:

  • EG: 1 Zimmer mit eigener Nasszelle/WC
  • 1. OG 1 Zimmer mit eigenem Badezimmer und  2 Zimmer mit einem gemeinsamen Badezimmer
  • 2. OG 2 Zimmer mit je einem Badezimmer

Meist teilen sich zwei Zimmer ein Bad. Drei von vier Bäder werden komplett saniert, eines hat die HSG als Zeitzeuge im Originalzustand gelassen, weil es ausgesprochen originell und hochwertig gebaut wurde.
Die Zimmer sind zwischen 15 und 25 m2 gross.

Die gemeinschaftlichen Räume sind: 

  • Gerichtsstube 50 m2 als Wohnzimmer
  • Gemeinschaftsküche von 30 m2
  • Gäste-/Arbeitszimmer
  • Gemeinschaftsgarderobe
  • grosser Kellerraum
  • zwei Estriche (kleiner Estrichraum oberhalb Küche, riesiger Estrich (ca 100 m2) über die ganze Hausfläche des Gerichtshauses)
  • 2 Gemeinschafts-Toiletten
  • Mangistube von 30 m2 (Die Mangistube ist aber ein halböffentlicher Raum; die BewohnerInnen können diesen Raum  jederzeit benutzen, vorausgesetzt er nicht von Aussenstehenden reserviert ist. (Über diesen Raum verfügen die BewohnerInnen nicht über die Benutzungshoheit. Sie sind quasi auch „Gäste“)

 

Der Klubraum "Mangistube":

Der Klubraum (genannt Mangistube) ist unter Aufsicht der HSG. Die Gesellschaft installiert einen Begegnungsort für die Bevölkerung:  Kafistube, Lismiträff, Jassnachmittage, Vereinssitzungen, private Feste, Vorstandssitzungen und und und.
Der Klubraum hat eine Küche und ist komplett eingerichtet. Die BewohnerInnen haben zu dieser Mangistube jederzeit Zugang (vorausgesetzt er ist nicht reserviert) und können sie frei nutzen.

 

Mietzinskalkulation:

Zusammen mit der Verwaltung  (Wolf Treuhand AG) hat die HSG einen Schlüssel entwickelt, der nicht nur harte sondern auch weiche Faktoren berücksichtigt (also nebst Grösse auch Ausbaustandart, Aussstattung Bad, Tageslicht, Lage, Aussicht usw.).

Die Preise variieren exklusiv Nebenkosten zwischen Fr. 525.– und Fr. 1105.– pro Zimmer.
Die Nebenkosten von Fr. 240.–/Zimmer umfassen: Strom, Wasser, Warmwasser, Kehrrichtgrundgebühr, Abwasser, Heizung und WLAN im ganzen Haus.
Zusätzlich sind in den Nebenkosten die externen Reinigungskosten für die gemeinsam genutzten Räume von 3 Std/Woche enthalten. (Diese „Hauswartstätigkeit“ kann auch von seitens der BewohnerInnen erbracht werden und erhalten eine Hauswartsentschädigung.)

Das Gerichtshaus ist für die Heimatschutzgesellschaft weder ein Rendite- noch ein subventioniertes Wohnprojekt. Die HSG achtet aber auf verantwortungsvolle Hausbewirtschaftung.

Hier geht es zu den Zimmerpreisen

 

Die Vermietung der Liegenschaft ist per 1. Mai 2026 vorgesehen.

Interessierten erteilt die Wolf Treuhand AG, Tel. 044/935 15 00, oder der Vizepräsident der Heimatschutzgesellschaft, Beat Hofmann, b.hofmann@schweizerart.ch, Tel. 079/793 05 55 gerne Auskunft.

Zeitungsreportage zum Projekt von Marie Fredericq, Zürcher Oberländer, 12.11.25

Filmportrait von Tele Z