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Klein- und Mittelverkaufspatent

Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf  berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.

Einreichung Gesuch

Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

- Handlungsfähigkeitszeugnis

- Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister

Das folgende Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme dem Sicherheitssekretariat Grüningen einzureichen.

Klein- und Mittelverkaufspatent

 

Zuständige Abteilung