Klein- und Mittelverkaufspatent
Wer Handel mit alkoholhaltigen Getränken betreiben will, benötigt ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.
Einreichung Gesuch
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Auszug aus dem eidg. Zentralstrafregister
Das folgende Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme dem Sicherheitssekretariat Grüningen einzureichen.
Klein- und Mittelverkaufspatent