Bestattungsamt
Das Bestattungsamt steht Ihnen zu den Öffnungszeiten für Beratungen und Informationen zur Verfügung. Dringende Todesfallmeldungen, ärztliche Todesbescheinigungen oder weitere Unterlagen senden Sie bitte direkt an einwohnerkontrolle@grueningen.ch. Die zuständige Person wird sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Friedhofvorsteherin
Cécile Oberholzer
Tel. 043 833 70 79
Fax 043 833 70 71
cecile.oberholzer@grueningen.ch
Stellvertretung:
Sonja Joss
Tel. 043 833 70 63
Fax 043 833 70 72
sonja.joss@grueningen.ch
Brigitte Stromer
Tel. 043 833 70 63
Fax 043 833 70 72
brigitte.stromer@grueningen.ch
Ein Mensch ist gestorben – was ist zu tun?
Melden Sie den Hinschied eines Angehörigen persönlich beim Bestattungsamt innert zwei Tagen. Mitzubringen sind:
- ärztliche Todesbescheinigung (falls zu Hause gestorben)
- für ausländische Staatsangehörige:
Pass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein
Folgende Fragen sind beim Bestattungsamt zu klären
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
- Art des Grabes (Reihengrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab)
Das Bestattungsamt veranlasst die Überführung und regelt alles Weitere, je nach Absprache mit den Angehörigen. Die folgenden Hinweise können Ihnen nützlich sein:
Broschüre Todesfall in der Familie - Nützliche Hinweise
In dringenden Fällen kann am Wochenende der Schlüssel zur Aufbahrungshalle im Friedhof über folgende Stelle organisiert werden:
- Spitex Grüningen Tel. 079 283 08 07
Flyer Zürcher TrauerrednerInnen