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Bestattungsverfügung

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt. Wissen Ihre Angehörigen, was Sie für Vorstellungen für Ihre Bestattung haben? Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes, der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten beim Bestattungsamt der Wohngemeinde eine letztwillige Bestattungsverfügung zu hinterlegen. Die dafür vorgesehenen Formulare können Sie beim Bestattungsamt Grüningen oder auf der Homepage www.grueningen.ch beziehen. Die Bestattungsverfügung ist nicht das gleiche wie ein Testament. Das Testament regelt andere Anliegen wie z.B. Erbeinsetzung, Enterbung, Auflage etc., nach dem Tod.


Inhalt einer Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung schafft frühzeitig Klarheit. Diese dient dazu, Ihre Hinterbliebenen darüber zu informieren, welche Arrangements nach Ihrem Tod getroffen werden sollen. Inhalt Ihrer Bestattungsverfügung können beispielsweise Form der Bestattungsart, der Grabart, der Gestaltung der Trauerfeier sein sowie der Name desjenigen, der im Falle von Unklarheiten die notwendigen Entscheidungen treffen soll.


Form einer Bestattungsverfügung

Juristisch gesehen ist Ihre Bestattungsverfügung eine Willenserklärung, für deren Abfassung keine Vorschriften existieren. Sie wird zu Lebzeiten persönlich erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Eine Bestattungsverfügung kann vom Verfügenden jederzeit geändert oder ganz aufgehoben werden. Von Bedeutung ist es, dass sie zweifelsfrei dem Willen des Verfügenden entspricht und ohne äußeren Druck entstanden ist. Handschriftlich vom Verfügenden selbst verfasst gilt dabei als nachgewiesen.

Damit keine Fragen oder Missverständnisse aufkommen, können Sie unser Formular verwenden. Es besteht die Möglichkeit die eigenen Bestattungswünsche bei der Einwohnerkontrolle Grüningen zu hinterlegen. Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofvorsteherin Cécile Oberholzer, Tel. 043 833 70 79 zur Verfügung.

Zuständige Abteilung