Parkierungszone III - Tobelacher
Zur Parkierungszone III gehört der Parkplatz Tobelacher, Binziker-Str. 1. Dieser steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Parkdauer ist beschränkt, es darf längstens während 48 Stunden parkiert werden. Es ist keine Parkierungsgebühr zu entrichten.