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Parkierungszone III - Tobelacher

Zur Parkierungszone III gehört der Parkplatz Tobelacher, Binziker-Str. 1. Dieser steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Parkdauer ist beschränkt, es darf längstens während 48 Stunden parkiert werden. Es ist keine Parkierungsgebühr zu entrichten.