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Grabmalbewilligung

Sämtliche Grabmale/Grabkreuze sind bewilligungspflichtig. Für das Erstellen oder Abändern von Grabmalen ist deshalb bei der Friedhofvorsteherin eine Bewilligung einzuholen, da bezüglich Form, Grösse und Ausführung Vorschriften gem. Friedhofverordnung bestehen. Vor Beginn der Ausführungsarbeiten ist das entsprechende Gesuch im Doppel mit vollständigen Angaben über Material, Bearbeitung und Beschriftung sowie einer Zeichnung 1:10 einzureichen. Der von Ihnen ausgewählte Bildhauer holt diese Bewilligung in der Regel bei uns direkt ein. Die Bewilligung ist kostenlos.

Grabmalgesuch [pdf]

Einzureichende Stelle:

Gemeinde Grüningen
Friedhofverwaltung
Stedtligass 12
8627 Grüningen

Zuständige Abteilung