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Hundeverabgabung

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Diese führt ein Verzeichnis aller Hunde im Alter von über sechs Monaten. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Grüningen werden gebeten, neu angeschaffte Hunde, gestorbene Hunde oder sonstige Änderungen laufend bekannt zu geben. Die Hundeverabgabung wird jeweils im Frühling des laufenden Jahres mittels Einzahlungsschein erhoben. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung gekennzeichnet sein müssen. Bitte melden Sie alle Änderungen auch bei der Zentralstelle Amicus (www.amicus.ch).

Informationen über obligatorische Kurse für HundehalterInnen sowie weitere spannende Fakten finden Sie unter folgendem Link: www.codex-hund.ch

Alle Hunde ab sechs Monaten sind jeweils bis spätestens am 31. März eines Jahres zu verabgaben.

Hundehaltung Gebühren
Abgabe pro Hund, jährlich (inkl. Kantonsabgabe) Fr.  180.00
Hunde die nach dem 30. Juni das Alter von drei Monaten erreichen Fr.   90.00
einmalige Anmeldegebühr gebührenfrei
einmalige Gebühr für verspätetes Anmelden Fr.   40.00  

Folgende Hunde sind von der Abgabe befreit:

  • Diensthunde
  • Militärhunde
  • Schutz-, Sanitäts- und Lawinenhunde
  • Blindenhunde

Die Befreiung kann nur mit einem entsprechenden Nachweis gewährt werden.

Zuständige Abteilung