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Einbürgerungen

Einbürgerung von Schweizern, Voraussetzungen

  • Seit mindestens 2 Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Grüningen
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • unbescholtener Ruf

Einbürgerungsverfahren:

Gesuch um Aufnahme ins Bürgerrecht

und Familienschein bzw. Personenstandsausweis (für ledige Personen), erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes, Betreibungsregisterauszug (nach Vollendung des 16. Altersjahrs) und Strafregisterauszugs (ab Volljährigkeit) sind der Gemeinderatskanzlei, 8627 Grüningen, einzureichen.

Gebühren Schweizerinnen und Schweizer:

Aufnahme in das Gemeindbürgerrecht
Wohnsitz seit mindestens 10 Jahren in Grüningen
gebührenfrei
Wohnsitz noch nicht 10 Jahre in Grüningen CHF 250.00
Miteingebürgerte minderjährige Kinder gebührenfrei
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht gebührenfrei

 

Einbürgerung von Ausländern, Voraussetzungen

  • Wohnsitz in der Gemeinde Grüningen
  • Aufenthalt seit mindestens 10 Jahre in der Schweiz
  • C-Bewilligung
  • Bestehen des kantonalen Deutschtests
  • kein Eintrag im Betreibungsregister
  • Strafregisterauszug ist leer
  • Steuern wurden bezahlt
  • in der Schweiz sozial und kulturell integriert
  • kein Bezug von Sozialhilfe

Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Zürich im ordentlichen Verfahren eingebürgert werden möchten, erfahren alle Details unter folgendem Link. Für Kinder über 18 Jahren ist ein separates Gesuch notwendig.

https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung.html

 

Für jede im Gesuch enthaltene Person sind folgende Unterlagen beizulegen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Gesuch nur bearbeitet werden kann, wenn die verlangten Unterlagen lückenlos vorliegen und das Gesuchsformular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet ist.

https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/migration-integration/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung/eo_form_checkliste_gesuchsunterlagen_ab_juli_2023.pdf

 

Gebühren Ausländerinnen und Ausländer:

Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht
mit Anspruch auf Einbürgerung

 
Personen bis 25 Jahre CHF    250.00
Einzelpersonen CHF    500.00
Ehepaare CHF 1'000.00
miteingebürgerte Kinder gebührenfrei
Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht
ohne Anspruch auf Einbürgerung
Verdoppelung


Informationen zur erleichterten Einbürgerungen erhalten Sie hier

 

Zuständige Abteilung