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Festwirtschaftspatent

Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes
Um bei einem einmaligen Anlass (z. B. Fest, Sportanlässe, etc.) Speisen und/oder alkoholische Getränke zum Genuss an Ort und Stelle zu verkaufen, benötigen Sie eine Bewilligung. Diese können Sie mit folgendem Gesuch beim Sicherheitssekretariat einholen.

Gesuch Festwirtschaftspatent 

 

Zuständige Abteilung