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Wahlanordnung Erneuerungswahl der Friedenrichterin / des Friedenrichters für die Amtsdauer 2021 - 2027

In der Gemeinde Grüningen findet die Erneuerungswahl der Friedensrichterin / des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 bis 2027 am Sonntag, 7. März 2021 statt.

Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte und Art. 5 Ziff. 4 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Grüningen vom 8. Februar 2009.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.

Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Grüningen unterzeichnet sein müssen, sind innert 40 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung, d. h. bis 13. November 2020 der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Die Unterzeichneten eines Wahlvorschlages müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben, beizufügen sind Geburtsdatum und die Adresse. Der Kandidat oder die Kandidatin muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort sowie genauer Adresse bezeichnet werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Die Wahl findet gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung mit einem leeren Wahlzettel statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil , 8340 Hinwil, erhoben werden.

 

Güningen, 5. Oktober 2020

Der Gemeinderat