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Generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ab 13. Juli 2026

Der Kanton hat aufgrund der Trockenheit per 26. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter vom Waldrand) erlassen. Die derzeit herrschende Trockenheit hat im Bezirk Hinwil zu einer erhöhten Brandgefahr in der Natur geführt. Deshalb gilt ab Montag, 13. Juli 2026: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Grüningen nicht mehr gestattet.

Das Gemeindepräsidium hat die Gefahrensituation auch im Hinblick auf den 1. August überprüft und nach Einholen von Experteneinschätzungen entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz, ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Das Verbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026 und wird amtlich publiziert.

Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:

  • kein Entfachen von offenen Feuern im Freien
  • kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz / Holzkohle betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gas- und Elektrogrillgeräten)
  • kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
  • kein Abbrennen von Feuerwerkskörpern
  • kein Entfachen von Höhenfeuern

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Den Link zur amtlichen Publikation finden Sie hier.

Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr zu finden.

Für das Verständnis und das Mitwirken dankt der Gemeinderat bestens.

Gemeinderat Grüningen