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Parkierungszone V

Zur Parkierungszone V gehören die Parkplätze beim Gemeindehaus. Diese stehen dem Personal der Gemeindeverwaltung und den Mietern der Liegenschaft Stedtligass 12 für eine unbeschränkte Parkdauer zur Verfügung. Die Öffentlichkeit kann für eine Parkdauer von längstens vier Stunden parkieren und muss keine Parkierungsgebühr entrichten.