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Adressauskünfte

Auskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt. Alle Adressauskünfte richten sich nach Artikel 9 des kantonalen Datenschutzgesetzes vom 5. Juni 1993. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.

Einfache Auskunft

Angabe von Name, Vorname, Adresse, Zuzugsdatum, Wegzugsdatum.
Pro Auskunft und angefragte Person werden Fr. 10.00 in Rechnung gestellt.

Auskunft mit berechtigtem Interesse

Zusätzliche Angabe von Zuzugsort, Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort.
Pro Auskunft und angefragte Person werden Fr. 20.00 in Rechnung gestellt.

Auskunft mit besonders schützenswertem Interesse

Weitere Personendaten oder Angaben von Personen mit einer Datensperre werden nur bekannt gegeben, wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen werden kann. Diese Auskunft kann nur mit einem schriftlichen Interessennachweis erteilt werden.
Pro Auskunft und angefragte Person werden Fr. 30.00 in Rechnung gestellt.

Zuständige Abteilung