Einbürgerungen
Einbürgerung von Schweizern, Voraussetzungen
- Seit mindestens 2 Jahren Wohnsitz in der Gemeinde Grüningen
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- unbescholtener Ruf
Einbürgerungsverfahren:
Gesuch um Aufnahme ins Bürgerrecht
und Familienschein bzw. Personenstandsausweis (für ledige Personen), erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes, Betreibungsregisterauszug (nach Vollendung des 16. Altersjahrs) und Strafregisterauszugs (ab Volljährigkeit) sind der Gemeinderatskanzlei, 8627 Grüningen, einzureichen.
Gebühren Schweizerinnen und Schweizer:
Aufnahme in das Gemeindbürgerrecht Wohnsitz seit mindestens 10 Jahren in Grüningen |
gebührenfrei |
Wohnsitz noch nicht 10 Jahre in Grüningen | CHF 250.00 |
Miteingebürgerte minderjährige Kinder | gebührenfrei |
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht | gebührenfrei |
Einbürgerung von Ausländern, Voraussetzungen
- Wohnsitz in der Gemeinde Grüningen
- Aufenthalt seit mindestens 10 Jahre in der Schweiz
- C-Bewilligung
- Bestehen des kantonalen Deutschtests
- kein Eintrag im Betreibungsregister
- Strafregisterauszug ist leer
- Steuern wurden bezahlt
- in der Schweiz sozial und kulturell integriert
- kein Bezug von Sozialhilfe
Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Zürich im ordentlichen Verfahren eingebürgert werden möchten, erfahren alle Details unter folgendem Link. Für Kinder über 18 Jahren ist ein separates Gesuch notwendig.
https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/ordentliche-einbuergerung.html
Für jede im Gesuch enthaltene Person sind folgende Unterlagen beizulegen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Gesuch nur bearbeitet werden kann, wenn die verlangten Unterlagen lückenlos vorliegen und das Gesuchsformular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet ist.
Gebühren Ausländerinnen und Ausländer:
Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht |
|
Personen bis 25 Jahre | CHF 250.00 |
Einzelpersonen | CHF 500.00 |
Ehepaare | CHF 1'000.00 |
miteingebürgerte Kinder | gebührenfrei |
Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht ohne Anspruch auf Einbürgerung |
Verdoppelung |
Informationen zur erleichterten Einbürgerungen erhalten Sie hier