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Hundeverabgabung

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Diese führt ein Verzeichnis aller Hunde im Alter von über sechs Monaten. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Grüningen werden gebeten, neu angeschaffte Hunde, gestorbene Hunde oder sonstige Änderungen laufend bekannt zu geben. Die Hundeverabgabung wird jeweils im Frühling des laufenden Jahres mittels Einzahlungsschein erhoben. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip oder mit einer Tätowierung gekennzeichnet sein müssen. Bitte melden Sie alle Änderungen auch bei der Zentralstelle Anis (www.anis.ch).

Alle Hunde ab sechs Monaten sind jeweils bis spätestens am 31. März eines Jahres zu verabgaben.

Anzahl    Gebühren
Hundeabgabe 1. Hund   Fr.  150.00
Verspätete Abgabe Fr.   40.00  
Gebühr bei notwendiger Meldung bei der ANIS durch die Gemeinde

nach Aufwand Fr. 40.00 bis 150.00

 

Folgende Hunde sind von der Abgabe befreit:

  • Diensthunde
  • Militärhunde
  • Schutz-, Sanitäts- und Lawinenhunde
  • Blindenhunde

Die Befreiung kann nur mit einem entsprechenden Nachweis gewährt werden.

Zuständige Abteilung