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Friedhof Grüningen / Grabräumung

Friedhof Grüningen
Grabräumung

 

Gestützt auf Artikel 15 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Grüningen ordnet der Gemeinderat nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Räumung der folgenden Gräber an:

 

Urnenreihengräber Nr. 82 bis 130 der Bestattungsjahre 1987 bis 1999

Erdgräber Nummer 436 bis 477 der Bestattungsjahre 1992 bis 1997

 

Die Angehörigen werden ersucht, die Grabzeichen sowie allfällige persönlichen Gegenstände und Pflanzen bis spätestens 7. September 2020 abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird darüber ohne weitere Mitteilung und ohne Ersatzentschädigung verfügt.

 

Grüningen, 6. Mai 2020                                                         Gemeinderat Grüningen