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Bauausschreibungen vom 4. Oktober 2019

(§ 314 des Planungs- und Baugesetzes)

Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an gerechnet

Begeheren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG).
Wer das Begehren nicht innert der Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides. (§§ 314 - 316 PBG)
Die Pläne liegen während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
 

Bauherrschaft:
Lehmann, Urs

Angaben zum Projekt:
Erstellen einer Sichtschutzwand bei Gebäude Assek. Nr. 1647 auf Grundstück Kat. Nr. 1609, Hofacher 26 (W2)
 

Bauherrschaft:
Lazzarotto, Benvenuto und Elisabeth, Chalberweidli 5, 8627 Grüningen

Projektverfasser:
Jakob Thaler, Holz- und Bauplanung, Grüningerstrasse 138, 8627 Grüningen

Angaben zum Projekt:
Anbauten an dem bestehenden Wohnhaus Assek. Nr. 1357 auf Grundstück Kat. Nr. 1430, Chalberweidli 5 (Gestaltungsplan Chalberweidli)