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Zusatzleistungsstelle

Nicole Lehmann

Tel. 043 833 70 66
Fax 043 833 70 71
nicole.lehmann@grueningen.ch

Beratung im Bereich der Zusatzleistungen zur AHV/IV.

Die Zusatzleistungen helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Zusatzleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.
 

Voraussetzungen:

Zusatzleistungen können Personen erhalten,

  • die einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei Rentenvorbezug), eine ganze oder halbe Rente der IV, eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten.
  • die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und
  • die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sind. ZL können auch Ausländerinnen und Ausländer erhalten, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben.


Anmeldung für Zusatzleistungen

Weitere Auskünfte finden Sie unter:
www.ahv-iv.ch
www.proinfirmis.ch
www.prosenectute.ch
www.svazurich.ch


Merkblätter der SVA:
Merkblatt Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV


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