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Bestattungsamt

Das Bestattungsamt steht Ihnen zu den Öffnungszeiten für Beratungen und Informationen zur Verfügung. Dringende Todesfallmeldungen, ärztliche Todesbescheinigungen oder weitere Unterlagen senden Sie bitte direkt an einwohnerkontrolle@grueningen.ch. Die zuständige Person wird sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.


Friedhofvorsteherin

Cécile Oberholzer

Tel. 043 833 70 79
Fax 043 833 70 71
cecile.oberholzer@grueningen.ch 


Stellvertretung:

Sonja Joss

Tel. 043 833 70 63
Fax 043 833 70 72
sonja.joss@grueningen.ch


Brigitte Stromer

Tel. 043 833 70 63
Fax 043 833 70 72
brigitte.stromer@grueningen.ch

stehen Ihnen gerne für Auskünfte betreffend dem Bestattungsamt zur Verfügung.
 

Ein Mensch ist gestorben – was ist zu tun?

Melden Sie den Hinschied eines Angehörigen persönlich beim Bestattungsamt innert zwei Tagen. Mitzubringen sind:

  • ärztliche Todesbescheinigung (falls zu Hause gestorben)
  • für ausländische Staatsangehörige:
    Pass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein

Folgende Fragen sind beim Bestattungsamt zu klären

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
  • Art des Grabes (Reihengrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab)

Das Bestattungsamt veranlasst die Überführung und regelt alles Weitere, je nach Absprache mit den Angehörigen. Die folgenden Hinweise können Ihnen nützlich sein:

Broschüre Todesfall in der Familie - Nützliche Hinweise

Bestattungsverfügung


In dringenden Fällen kann am Wochenende der Schlüssel zur Aufbahrungshalle im Friedhof über folgende Stelle organisiert werden:

  • Spitex Grüningen Tel. 079 283 08 07

 

Flyer Zürcher TrauerrednerInnen

 


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