Wahlen und Abstimmungen
Wahl- und Abstimmungsdaten 2024
Sonntag, 3. März 2024
Sonntag, 9. Juni 2024
Sonntag, 22. September 2024
Sonntag, 24. November 2024
Urnenstandorte und Öffnungszeiten
Ordentliche Urnenöffnung: | Sonntag |
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Gemeindehaus | 9.30 - 11.00 Uhr |
Zentralschulhaus Binzikon | 9.30 - 11.00 Uhr |
Treuhandbüro Neuhaus / Itzikon | 9.30 - 11.00 Uhr |
Vorzeitige Stimmabgabe
Ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag – Mittwoch
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:
- Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
- Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
- Nehmen Sie den unterzeichneten Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
Stimmabgabe durch Stellvertretung
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.
Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben
Briefliche Stimmabgabe
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
- Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses.
- Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
- Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig bei der Post auf oder werfen Sie dieses in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtig werden.