Navigieren in Gemeinde Grüningen

 

Wahlen und Abstimmungen

Wahl- und Abstimmungsdaten 2024

Sonntag, 3. März 2024
Sonntag, 9. Juni 2024
Sonntag, 22. September 2024
Sonntag, 24. November 2024
 


Urnenstandorte und Öffnungszeiten

Ordentliche Urnenöffnung: Sonntag
Gemeindehaus 9.30 - 11.00 Uhr
Zentralschulhaus Binzikon 9.30 - 11.00 Uhr
Treuhandbüro Neuhaus / Itzikon 9.30 - 11.00 Uhr


Vorzeitige Stimmabgabe

Ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag – Mittwoch 
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr

Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag
07:00 - 12:00 Uhr



So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:

  • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl- und Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
  • Falten Sie die Wahl- und Stimmzettel nicht. Reissen Sie die perforierten Wahl- und Stimmzettelbogen nicht auseinander. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne (im Abstimmungslokal oder vorzeitig bei der Gemeindeverwaltung).
  • Nehmen Sie den unterzeichneten Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.

Stimmabgabe durch Stellvertretung

Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit.

Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben

Briefliche Stimmabgabe

  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
  • Legen Sie die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses.
  • Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
  • Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig bei der Post auf oder werfen Sie dieses in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtig werden.