Bestattungsamt
| Öffnungszeiten | |
|---|---|
| Montag – Mittwoch, Freitag | 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr |
| Friedhofvorsteher Albert Morf Tel. 043 833 70 75 Fax 043 833 70 72 albert.morf@grueningen.ch | |
| Stellvertreterin: Sonja Joss Tel. 043 833 70 63 Fax 043 833 70 72 sonja.joss@grueningen.ch | |
| Brigitte Stromer |
stehen Ihnen gerne für Auskünfte betreffend dem Bestattungsamt zur Verfügung.
Ein Mensch ist gestorben – was ist zu tun?
Melden Sie den Hinschied eines Angehörigen persönlich beim Bestattungsamt innert zwei Tagen. Mitzubringen sind:
- ärztliche Todesbescheinigung (falls zu Hause gestorben)
- für ausländische Staatsangehörige:
Pass, Ausländerausweis, Geburts- und Eheschein
Folgende Fragen sind beim Bestattungsamt zu klären:
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
- Art des Grabes (Reihengrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab)
Das Bestattungsamt veranlasst die Überführung und regelt alles Weitere, je nach Absprache mit den Angehörigen. Die folgenden Hinweise können Ihnen nützlich sein:
Todesfall in der Familie [PDF, 279 KB]
In dringenden Fällen kann am Wochenende der Schlüssel zur Aufbahrungshalle im Friedhof über folgende Stellen/Personen organisiert werden:
- Spitex Grüningen Tel. 079 283 08 07
- Albert Morf, Friedhofvorsteher Tel. P 044 935 25 93
- Susanna Jenny, Gemeindepräsidentin, Tel. P 044 935 12 24


